Liebe Mitbürger

1. 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Beb.Plans Nr. 12 Teichstraße.

Wie Sie der Schwalm-Eder Ausgabe vom 24. November 2020 der HNA entnehmen konnten, haben Bürger vom OT Besse gegen die geplante Entwidmung und der Bebauung des ehemaligen „Kinderspielplatzes Teichstraße“, sowie der ehemaligen Schrebergärten, Widerspruch eingelegt.

Die Gemeinde hat am 24.04.2018 im „Chattengau Kurier“ die Umwidmung des Spielplatzes in Baugebiet mit einer Widerspruchsfrist von 4 Wochen bekanntgegeben.

Dagegen haben 18 Bürger von Besse am 11.05.2018 beim Gemeindevorstand Widerspruch eingelegt; am 03.05.2018 wurde schon der Spielplatz abgeräumt; bis zum heutigen Tage hat der Gemeindevorstand keine schriftliche Antwort den interessierten Bürgern gegeben. Zzt. plant der Gemeindevorstand die betroffenen gemeindeeigenen Grundstücke an einen Investor meistbietend zu verkaufen; der Ausgangspreis beträgt rd. 70,00 €/m² - 73,00 €/m², die Grundstücksfläche von rd. 6.100 m ohne Erschließungsaufwand.

Von einer Investorengruppe liegen schon Detailpläne vor, d.h. wieviel Gebäude /Grundrisse /Schnitte und Ansichten. Festzustellen ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein Baurecht vorliegt, d.h. die           betrachteten Flächen liegen außerhalb bebaubarer Flächen lt. genehmigtem Flächennutzungsplan.Mitte Dezember 2017 wurden Aufstellungsbeschlüsse für die 14. Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungs-Planes Nr. 12 -Teichstraße- durch die Gemeindevertretung gefasst, eine Detailplanung liegt nicht vor, außer dass die Grenzen des geplanten Baulandes festgeschrieben worden sind.Eine Veränderungssperre wurde nicht beschlossen. Die Bebauungsgrenze zwischen dem Schotterweg und vorhandener Bebauung  Bebauungs-Plan Nr. 3 wurde an der Ostgrenze des Grasweges gelegt. Im vorhandenen Bebauungs-Plan Nr. 3 liegt die Baugrenze an der Südseite des vorhandenen vermarkten Gewässers. Diese Verlegung der Baugrenze wurde gewählt, um mit ev. gleicher Grundflächenzahl die Verdichtung der Grundstücksflächen für einen Investor zu optimieren. Würden die Pläne umgesetzt, ist die einzige Grünzone mit Bachverlauf unmittelbar in Ortsnähe, die als Rückzugsgebiet für Vögel /Insekten etc. / dient, platt gemacht.  

Weiterhin würde sich im Hinblick auf eine Optimierung der Grundflächen- und Geschossflächenzahlen eine kasernenähnliche 3-geschossige Bebauung im Randbereich der Teichstraße ergeben, die im Widerspruch zu der vorhandenen Bebauung der tangierenden Beb.-Pläne steht. Eine Interessensgruppe bildet sich zzt., wir würden uns freuen, wenn Sie sich unserer Initiative „Pro Grünzone Besse“ anschließen könnten.

2. Gemeindeeigenes Wohnhaus Rundstraße Nr. 8

Die Verkaufsabsichten der Gemeinde Edermünde für das Wohnhaus zwischen Rundstraße und Teichstraße, das schon im sozialen Wohnungsbau gefördert wurde, ist noch nicht vom Tisch, weil rd. 220.000,00 € - 250.000,00 € die Sanierung der Sanitäranlagen lt. Auskunft des Bauamtes aus dem Jahr 2018 verursachen. Frage: Wo sind die Investitionsrückstellungen, die jeder Wohnungseigentümer lt.          WEG -Gesetz, bilden muss, um solche Investitionen finanzieren zu können; genießt diesbezüglich die Gemeinde im Haushaltsrecht - Sonderrechte? Hinzu kommt, dass die Gemeinde Sozialwohnungen für Bürger, die sich keine hohe Miete leisten können, vorhalten muss.      

Durch die Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke, (s.o.)  wären ausreichend  Mittel  für die Sanierung vorhanden!!

3. Bankbürgschaft

für ein privates Vorhaben im OT Holzhausen, ohne große Abwägung von Für und Wider wurde eine Bankbürgschaft von 900.000,00 € einem vorwiegenden privaten Vorhaben zu Lasten aller Bürger von                Edermünde gewährt.Die beteiligte Bank wollte für die Maßnahme nicht das komplette Risiko tragen, d.h. sie bürgt nur für den Wiederverkaufswert des Grundstückes mit Baulichkeiten bei einer Insolvenz der GmbH.Damit tragen die Bürger das Risiko. Diese Bank ist auch Finanzier des Investors zu Pkt. 1