Die FWG-Fraktion hat mit in Kopie beigefügtem Schreiben vom 28.09.2010 Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.09.2010 erhoben.
Nach § 61 Abs. 3 Satz 3 HGO entscheidet die Gemeindevertretung über Einwendungen gegen die Niederschrift.
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Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen der FWG-Fraktion gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde vom 13.09.2010
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erläutert seine Sichtweise zu dem Antrag der FWG. Das beanstandete Protokoll entspreche inhaltlich dem Sitzungsverlauf am 13.09.2010 und der Stil der Protokollführung entspreche dem in der laufenden Wahlperiode seit 2006 üblichen. Damit liege aus seiner Sicht kein Anlass für eine Änderung des Protokolls vor. Für den Fall, dass die Fraktionen Gesprächsbedarf bezüglich der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung oder der Protokollführung sehen, bietet der Vorsitzende den Fraktionen ein gemeinsames Gespräch an. Er bittet diesbezüglich um Rückmeldung bis zum 30.11.2010.
Beschluß:
Aufnahme der Einwendungen der FWG-Fraktion laut Schreiben vom 28.09.2010 in die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde vom 13.09.2010:
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen Die Einwendungen sind damit abgelehnt.