Anfragen der Gemeindevertreter/in Bauch, Ackermann, Opitz, Döring, Seitz, Langguth, Steyer und Klinkenberg zur Gemeindevertretersitzung am 13.08.2012:

a) Dem Vernehmen nach endet das Durchfahrtverbot für LKW durch die Ortsdurchfahrt Griffe in nächster Zeit. Im Rahmen eines Berichtsantrages bitten wir um Klärung folgender Punkte: 

- Trifft dies zu?
- Wenn ja, ab wann?
- Seit wann ist dies der Gemeinde bekannt?
- Was wurde bislang seitens der Gemeinde hiergegen unternommen?
- Welche weiteren Schritte sind diesbezüglich geplant?


Bürgermeister Färber beantwortet die Frage wie folgt
Der Gemeinde liegen keine Informationen über die Aufhebung der derzeitigen Sperranordnung vor. Aus der uns am 10.08.2012 übersandten Anordnung geht hervor, dass das Fahrverbot für Lkw im Zuge der Ortsdurchfahrt bis zum 31.10.2012 befristet ist. Als Gründe für die Sperranordnung werden angegeben, dass aufgrund des sanierungsbedürftigen Schachtbauwerks des Pilgerbaches weitere Schäden der Fahrbahn durch übermäßigen Schwerlastverkehr nicht auszuschließen sind und außerdem die bisher noch nicht umgesetzten Verkehrsmaßnahmen (Verkehrskreisel im Bereich des Lidl-Marktes) erst abgeschlossen werden sollen.
Mit der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium Kassel konnte bis zum Sitzungstag noch nicht gesprochen werden.
Es ist allerdings festzustellen, dass die o. g. Gründe für die Sperranordnung nach wie vor bestehen und eine weitere Verlängerung geboten ist. Bürgermeister Färber erklärt weiter, dass er das Regierungspräsidium Kassel kurzfristig anschreiben und auffordern wird, eine Verlängerung der Sperranordnung bis zur Umsetzung der der beschriebenen Maßnahmen auszusprechen.


b) Wie ist der Sachstand hinsichtlich des beantragten Tempolimits auf der Autobahn A 49 im Bereich Holzhausen? Welche konkreten Schritte wurden hier eingeleitet?


Bürgermeister Färber beantwortet die Frage wie folgt:
Hessen Mobil hat auf unserer erneute Forderung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h bisher nicht geantwortet. Am 21.08.2012 wird diese zusammen mit weiteren Straßenbaumaßnahmen im persönlichen Gespräch in Kassel erörtert.


c) Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Bürgerbegehrens zur Besser Wasserversorgung?


Bürgermeister Färber beantwortet die Frage wie folgt:
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 31.07.2012 das vom Gemeindevorstand angeforderte Rechtsgutachten über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorgelegt. Dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, den Fraktionsvorsitzenden sowie den Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative „Besser Wasser" wurde dieses Gutachten mit Schreiben vom 08.08.2012 zur Kenntnisnahme übersandt. Den Vertrauenspersonen wurde mit v. g. Schreiben darüber hinaus Gelegenheit gegeben, am 22.08.2012 in der Gemeindeverwaltung zur Sache Stellung zu nehmen. Der Gemeindevorstand nimmt ebenfalls teil. Die Vorgehensweise wurde mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Petrich, abgestimmt.
Der Gemeindevorstand wird in seiner Sitzung am 29.08.2012 eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung für deren Sitzung am 10.09.2012 aussprechen.


Bericht der HNA zur Gemeindeverteter-Sitzung vom 13.08.2012klick-hier