Anfrage von Helmut Langguth zur Gemeindevertretersitzung am 06.03.2006

Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h entlang der L 3221 von der Kreuzung Guntershausen/Holzhausen bis zum Ortseingangsschild Grifte ist bisher nicht umgesetzt wurden. Wann wurde von der Gemeinde gegenüber dem Amt für Verkehrswesen, Polizeibehörden u.a. letztmalig dieses Problem erörtert? Gibt es neue Erkenntnisse? Gibt es bereits Zusagen?


Bürgermeister Färber erklärt, dass das Problem letztmalig mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel, der Polizei sowie Vertretern der Gemeinde Edermünde im Rahmen der Verkehrsschau am 09. März 2005 erörtert wurde. Weder das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel noch die Polizei stimmen, entgegen der Auffassung der Gemeinde, einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zu. Ein Unfallschwerpunkt liege nicht vor. Da die Verkehrsregelung der Landesstraßen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, kann diese eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht selbst bestimmen.


Bürgermeister Färber berichtet in der Gemeindevertreter-Sitzung am 07.05.2007 wie folgt: Nach langjährigen gemeindlichen Bemühungen hat zwischenzeitlich die Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h für den gesamten Teilabschnitt der L3316 zwischen Hertingshausen und Grifte angeordnet und das Amt für Straßenverkehrswesen Kassel aufgefordert, entsprechende Beschilderungen vorzunehmen.