Antrag der FWG-Fraktion zur nächsten Gemeindevertreter-Versammlung am 16.06.2008

Die FWG-Edermünde hat gemeinsam mit Bündnis90/Die Grünen Edermünde folgenden Antrag für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht, da wir gemeinsam der Überzeugung sind, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Gehör verschafft werden muss, wenn sich zeigt, dass Themen die Menschen unserer Gemeinde besonders berühren.
Die Gemeindevertretung beschließt, sich erneut mit dem 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 6 „Hinter den Krauthöfen“ im Ortsteil Grifte zu befassen und im Rahmen einer noch vor den Sommerferien zu terminierenden Sitzung des Bauausschusses, den Anliegern gemäß § 62 Absatz 6 HGO Gelegenheit zu geben, ihre Bedenken und Argumente in diesem Ausschuss vorzutragen.

Begründung:

Für die Anlieger im Planungsgebiet besteht ein hohes Interesse, den zur Zeit noch vorhanden Bolzplatz am Baunatalweg zu erhalten. In den Sitzungsunterlagen war lediglich von einer Umwandlung eines Festplatzes in Baugrundstücke die Rede. Ob und ggf. wie mit dem vorhanden Bolzplatz zu verfahren ist, wurde in den Erläuterungen nicht erwähnt, sodass hier neue Tatsachen vorliegen, die eine Behandlung im Bauausschuss erfordern.


Bürgermeister Karl-Heinz Färber berichtet, dass Anwohner bereits mit Schreiben vom 17.05.2008 Bedenken gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben. Der Platz sollte in der jetzigen Größe beibehalten werden.Eine Delegation der Anwohner mit Kindern hat dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste vorgelegt.
Der Bürgermeister erläuterte den Anwohnern, dass die ersten Planungsentwürfe keineswegs einen gänzlichen Wegfall des bestehenden Bolz- und Spielplatzes vorsehen. Diese ersten Überlegungen sehen lediglich vor, künftig einen Teilbereich für eine Wohnbebauung auszuweisen. Die verbleibende Fläche soll mit einem Bolz- bzw. Spielplatz neu geordnet werden. Zudem wurde den Anliegern bestätigt, dass das vorbezeichnete Schreiben im formalen Bauleitplanverfahren als Anregung bewertet wird.Des weiteren sieht das Baugesetzbuch bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren zwingend vor, neben den Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit an den Planungsabsichten zu beteiligen. Im konkreten Fall ist nach dem von der Gemeindevertretung am 28.04.2008 gefaßten Aufstellungsbeschluss als nächster Schritt die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Insofern werden bereits mit den besagten gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches die geforderten Beteilungsrechte garantiert.

Gemeindevertreter Opitz, FWG-Fraktion, zieht aufgrund der Ausführungen des Bürgermeisters den vorliegenden Antrag zurück.