Anfrage von Werner Seitz zur Gemeindevertretersitzung am 02.07.2007

Mit dem Inkraftsetzen des Gesundheits-Strukturgesetzes vom 01.04.2007 wurde aufgrund einer Empfehlung seitens des Gesundheitsamtes des Schwalm-Eder-Kreises, die beabsichtigte Hepatitis-Schutzimpfüng von Feuerwehrangehörigen zurückgestellt. Hintergrund ist hierbei die eventuelle Kostenübemahme durch die Krankenkassen.

a) Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung bezüglich der Kostenübemahme zu rechnen?
b) Wie Groß ist die Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die sich der Schutzimpfung unterziehen wollen?
c) Wie ist das weitere Vorgehen geplant, wenn keine Kostenübemahme seitens der Krankenkassen stattfindet?